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Dauerbrenner – Impressum für Websites

Impressum für Websites

Zum Thema Impressum für Websites wurde schon viel geschrieben und diskutiert. Trotzdem fehlt immer noch auf vielen Websites und Blogs ein Impressum. Ein vorhandenes Impressum ist oft fehlerhaft oder irgendwo versteckt. Wie sieht ein korrektes Impressum aus und was passiert, wenn es fehlt? Außerdem: ein wichtiges Impressum-Update vom November 2020.

Wer benötigt ein Impressum?

In Deutschland besteht eine Impressumspflicht für Betreiber geschäftsmäßiger Websites, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen auch redaktionell-journalistische Angebote, Newsseiten und Social Media Accounts mit redaktionellen Inhalten.

Die meisten Blogs veröffentlichen Beträge, die jedem zugänglich sind und zählen damit zu den redaktionellen Angeboten.

Viele Fragen sind rechtlich nicht eindeutig geklärt und es herrscht eine uneinheitliche Rechtsprechung.

Fehlerhaftes oder fehlendes Impressum

Bei fehlendem oder fehlerhaftem Impressum riskieren die Betreiber ein Bußgeld und eine Abmahnung, die richtig teuer werden können. Es existieren Firmen, die sich auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisiert haben. Sie suchen gezielt nach solchen Websites und Blogs und verschicken Abmahnungen, die einige Tausend Euro kosten können. Ist dein Impressum aktuell und steht alles drin, was rein gehört?

Was muss im Impressum stehen?

Was im Impressum stehen muss, wird in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Telemediengesetz (TMG) geregelt.

Im Impressum muss der Name und Adresse des Betreibers stehen. Die Kontaktdaten müssen die vollständige Anschrift und mindestens 2 Kontaktmöglichkeiten enthalten. Normalerweise wird die Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Bist du im Handelsregister eingetragen oder Mitglied einer Genossenschaft? Diese Angaben zum Registereintrag müssen auch angegeben werden, genauso wie die Umsatzsteuer-ID, falls du eine hast.

Wenn du auf deinem Blog Werbung platzierst benötigst du eine Gewerbeanmeldung und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die du angeben musst. Diese Umsatzsteuer-ID kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt beantragen. Diese Registrierung ist kostenlos. Auf vielen Websites wird leichtsinnigerweise die eigene Steuernummer angegeben. Je nach Geschäftsform benötigst du eventuell noch weitere Angaben. Bei reglementierten Berufen gehört auch die Berufsbezeichnung ins Impressum. (Z. B. Architekt oder Rechtsanwalt)

Wichtiges Impressum-Update vom November 2020

Ab dem 07.11.2020 gilt der neue Medienstaatsvertrag. Das Impressum muss an die neue Gesetzesänderung angepasst werden.

Der Text: „Inhaltlich verantwortlich gem. §55 Abs. 2 RStV“ muss ersetzt werden.

NEU: „Inhaltlich verantwortlich gem. §18 Abs. 2 MStV“

Einige Anwälte raten einfach nur „Inhaltlich verantwortlich“ zu schreiben. Genauso kann „Angaben gemäß § 5 TMG“ wegfallen. Ich habe mein Impressum angepasst und die Angabe der Paragrafen weggelassen.

Wo gehört das Impressum hin?

Oft steht ein Impressum auf der Kontaktseite. Da gehört es definitiv nicht hin. Ein Impressum benötigt eine eigene Seite und muss mit maximal zwei Klicks von jeder Seite gut erreichbar sein. Am besten platziert man den Link zum Impressum in den Footer oder bindet es zusammen mit der Datenschutzerklärung in eigene kleine Navigation oben auf der Seite.

Soziale Medien

Auch in den Sozialen Medien herrscht Impressumspflicht. Wie das Impressum eingebunden wird, ist jedoch von Plattform zu Plattform unterschiedlich. Ausgenommen sind rein private Accounts.

Impressum für Websites mit dem Impressum Generator erstellen

Ein rechtssicheres Impressum kannst du mit dem kostenlosen Impressum Generator von e-Recht24 erstellen. Deine Daten werden Schritt für Schritt abgefragt und das Impressum erstellt. Dein Impressum kommt dann per E-Mail als pdf. In diesem pdf ist der Text deines Impressums enthalten und die dazugehörige HTML-Version. Den codierten Text kannst du in die Seite „Impressum“ deiner Website oder Blogs kopieren.

Datenschutzerklärung

Spätestens ab dem am 25. Mai 2018 als die Datenschutzverordnung (DSGVO) zur Regelung von personenbezogenen Daten in Kraft trat, benötigen Websites und damit auch Blogs eine Datenschutzerklärung. Ein Impressum allein genügt nicht mehr.

Fazit

Kaum eine Website oder Blog kommen ohne Impressum aus. Bei privaten Blogs ist die Rechtslage nicht eindeutig, da Blogs normalerweise öffentlich sind. Auf jeden Fall ist es besser, ein Impressum zu erstellen, bevor man sich eine Abmahnung einhandelt. Wenn du unsicher bist, ob du ein Impressum brauchst, ist es besser eines zu erstellen. Mit einem Impressum-Generator, den einige Anwälte kostenlos anbieten, ist das schnell erledigt. Durch die unsichere Rechtsprechung riskierst du sonst eine Abmahnung, die richtig teuer werden kann.


Dieser Beitrag wurde bereits im September 2013 veröffentlicht. Ich habe diesen Beitrag im März 2021 überarbeitet, aktualisiert und neu veröffentlicht.


Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ich gebe hier meine persönlichen Erfahrungen wieder. Bei konkreten Fragen oder Problemen kontaktiere bitte einen Rechtsanwalt für Medienrecht.


Foto: © Cmon – Fotolia.com

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Kategorie: Bloggen

von

Ich habe mehrere Blogs mit WordPress aufgebaut und viele Erfahrungen als Blogger gesammelt. In diesem Blog gebe ich Tipps für erfolgreiches Bloggen mit WordPress. Hat dir der Beitrag gefallen? Dann verpasse keine neuen Beiträge und abonniere sie per E-Mail